Mit Blick auf seine finanzielle Lage sei eine Beschlagnahmung des Haushaltsgeldes für Güter des täglichen Gebrauchs und für die Zahlung der Miete und Krankenkassenbeiträge ungerechtfertigt. Dass er Geld zu Hause aufbewahre, hänge damit zusammen, dass er im Jahr nur zwölf Transaktionen auf das Konto machen könne und sodann eine Administrationsgebühr zu bezahlen habe (Beilagen 2+3).