3. Der Beschwerdeführer bringt in der Sache vor, am 30. Mai 2017 hätten Beamte seine Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht und Gegenstände aus dem Privatbesitz beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbefehl sei erst am 31. Mai 2017 ausgestellt worden, womit die Hausdurchsuchung ohne rechtliche Grundlage stattgefunden habe. Er habe eine Stellungnahme zur Widerrechtlichkeit der Durchsu-