Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 14. Juni 2017 (BJS 17 14032) Erwägungen: 1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura – Seeland führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 30. Mai 2017 fand an seinem Domizil eine Hausdurchsuchung statt, bei der unter anderem Marihuana und Bargeld sichergestellt wurden. Am 31. Mai 2017 ordnete die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung des sichergestellten Mobiltelefons, des Laptops und der drei USB-Sticks an.