Hingegen sei erstellt gewesen, dass der Beschwerdeführer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren habe. Der UTD sei zum Schluss gekommen, dass sich der Unfall aufgrund der den Strassenverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit ereignet habe. Zudem hätten die auf den Hinterrädern montierten Winterreifen ein Profil von bloss 3,9 resp. 3,7 mm aufgewiesen und würden aus dem Jahre 2008 stammen. Es habe somit als erstellt angesehen werden können, dass der Beschwerdeführer den Unfall verursacht und ihn hierfür ein Verschulden getroffen habe.