1. Am 8. Juni 2017 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln ein, unter Auflage der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und ohne Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten.