Am 28. Juni 2017 reichte der Beschuldigte 1 ein Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) ein. Der Gesuchsgegner beantragte in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2017 sinngemäss die Abweisung des Ausstandsgesuchs. Der Gesuchsteller hielt in seiner Replik vom 11. Juli 2017 am Ausstandsgesuch fest.