Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer bat die Beschuldigten am 20. Juni 2017 um Mitteilung, ob es sich bei dieser Eingabe um eine Beschwerde handle und falls ja, gegen welche Verfügungen/Verfahrenshandlungen sich diese richte. Unklar sei auch, ob ein Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt C.________ gestellt werde. Die Beschuldigten wurden darauf hingewiesen, dass ihre Eingabe ohne ihren Gegenbericht ad acta gelegt werde (ohne Kostenerhebung). Am 28. Juni 2017 reichte der Beschuldigte 1 ein Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) ein.