Nachdem Staatsanwalt E.________ dieses Verfahren aufgrund interner Zuständigkeitsregeln (Vorbefassung) zur Vereinigung mit dem Verfahren BM 16 38222 an Staatsanwalt C.________ abgetreten hatte, vereinigte Letzterer am 8. Juni 2017 die beiden Verfahren. Am 14. Juni 2017 reichten der Beschuldigte 1 und die Beschuldigte 2 Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft ein. Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer bat die Beschuldigten am 20. Juni 2017 um Mitteilung, ob es sich bei dieser Eingabe um eine Beschwerde handle und falls ja, gegen welche Verfügungen/Verfahrenshandlungen sich diese richte.