Letztmals wurde er vom Regionalgericht Bern-Mittelland am 18. Oktober 2016 u.a. wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Nur kurze Zeit nach der Haftentlassung am 9. Dezember 2016 ist der Beschwerdeführer offenbar erneut einschlägig straffällig geworden. Die Zeit, in der der Beschwerdeführer deliktfrei lebte, ist somit äusserst kurz. Der Beschwerdeführer hat auch während laufendem Verfahren weitere Einschleich- bzw. Einbruchdiebstähle begangen, nachdem er anlässlich der polizeilichen Einvernahme am 3. März 2017 noch ausgeführt hatte, er sei nun fertig und müsse sein Leben wieder in den Griff bekommen.