4.8 Wie aus den Akten ersichtlich ist, werden dem Beschwerdeführer in der Zeit vom 1. Januar - 15. Mai 2017 zehn Einschleich- bzw. Einbruchdiebstähle (davon 3 Versuche) in Geschäftsräumlichkeiten, Wohnhäuser (Waschküche/Waschraum), Wohnungen, in eine Garderobe sowie in eine Tiefgarage mit einem Deliktsbetrag von über CHF 5‘900.00 und einem Sachschaden von insgesamt CHF 460.00 vorgeworfen. Der Beschwerdeführer ist weitgehend geständig, die Einschleich- bzw. Einbruchdiebstähle begangen zu haben.