Er habe sich freiwillig bzw. auf Verlangen ausgewiesen. Bei allen weiteren Vorfällen sei es zu keiner Konfrontation mit irgendwelchen Personen gekommen. Eine solche habe der Beschwerdeführer auch, wenn immer möglich, zu vermeiden versucht. Die Absichten des Beschwerdeführers hätten sich bei den Diebstählen stets nur auf das unbemerkte Stehlen von Wertgegenständen und Geld bezogen, nie aber darauf, mit Personen konfrontiert zu werden. Hinweise, dass der Beschwerdeführer in Zukunft in «Extremsituationen» auch einmal anders reagieren könnte, seien nicht ersichtlich.