Auch der Vergleich mit dem Bundesgerichtsurteil 1B_497/2012 gehe fehl. In diesem Fall habe sich die beschuldigte Person zum ersten Mal in Haft befunden, über eine erstklassige Ausbildung und eine gesicherte Wohnmöglichkeit verfügt. Das Bundesgericht sei daher davon ausgegangen, dass es der beschuldigten Person gelingen dürfte, legales Erwerbseinkommen zu erzielen. Beim Beschwerdeführer lägen hingegen ganz andere Umstände vor. Der Beschwerdeführer habe sich bereits mehrfach in Haft be-