kürzester Zeit mehrere Einschleich-/Einbruchdiebstähle in Geschäftsräumlichkeiten, eine Garderobe, eine Tiergarage sowie in Wohnhäuser bzw. Wohnungen begangen. Er habe die Delikte auch tagsüber begangen und es sei teilweise sogar zu Konfrontationen mit zutrittsberechtigten Personen gekommen. Es sei korrekt, dass es bisher weder zu körperlicher Gewalt noch zu Drohungen gegenüber zutrittsberechtigten Personen gekommen sei. Dass der Beschwerdeführer jedoch in Zukunft – in diesen «Extremsituationen» – auch einmal anders reagieren könnte, könne nicht ausgeschlossen werden.