Dabei handle es sich um Verbrechen (z.B. Diebstahl und gewerbsmässiger Diebstahl, versuchte Hehlerei, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage) und schwere Vergehen (z.B. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch). Die letzte Verurteilung sei am 18. Oktober 2016 unter anderem wegen gewerbsmässigen