1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen mehrfachen Diebstahls und Versuchs dazu, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Sachbeschädigung sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Entscheid vom 16. Juni 2017 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft an, wobei die Haftdauer nicht befristet wurde. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 29. Juni 2017 Beschwerde.