Dies stelle eine begründete Einschätzung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege dar. Diese Annahme scheine – nach der erneuten Einvernahme des Gesuchstellers am 20. Juni 2017 – nach wie vor richtig. Es sei schwer vorstellbar, wie durch die angezeigte Nötigung ein Schaden entstanden sein solle. Es handle sich grundsätzlich um einen Bagatellfall. Eine Person werde angeblich am Kragen gepackt und es werde Geld für eine kaputt gegangene Kette verlangt.