_ bestätigt. Am 15. Juni 2017 habe der Gesuchsteller ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt. Dieses habe er, der Gesuchsgegner, am 16. Juni 2017 abgewiesen. Bei der Beurteilung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege müssten die Prozesschancen für die Zivilklage geprüft werden. Hier sei er, der Gesuchsgegner, zum Schluss gekommen, dass die Prozesschancen für das Ausrichten einer Entschädigung und/oder Genugtuung aussichtslos seien. Dies stelle eine begründete Einschätzung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege dar.