1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) sowie gegen C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) ein Strafverfahren wegen Nötigung zum Nachteil von E.________ (nachfolgend: Gesuchsteller). Am 19. Juni 2017 reichte der Gesuchsteller ein Ausstandsgesuch gegen den das Verfahren leitenden Staatsanwalt G.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) ein. Der Gesuchsgegner übermittelte das Ausstandsbegehren am 23. Juni 2017 an die Beschwerdekammer und stellte den Antrag, das Gesuch sei abzuweisen und die Kosten seien dem Gesuchsteller aufzuerlegen.