Dass mit der Begründung einer Schuld die Passiven im Sinne eines Schadens vermehrt würden, sei klar. Mit dem Hinweis auf SCHWENZER sei ebenso erklärt, weshalb sich die Beschwerdeführer in Nachachtung der prozessualen Behauptungslast im Zivilverfahren hinsichtlich der angeblichen Schuldanerkennung vorsorglich auf eine unwirksame Bürgschaft berufen würden.