2 schlag. Auch gegen die gestützt auf das Fortsetzungsbegehren zugestellte Konkursandrohung unternahm die Beschwerdeführerin 2 nichts. Beruhend auf dem Gesuch der F.________ AG stellte das Kantonsgericht I.________ der Beschwerdeführerin 2 im Mai 2014 für eine Forderung von CHF 26‘517.70 alsdann die Vorladung für das Konkursverfahren zu. In der Folge verhandelten die Beschwerdeführerin 2 (resp. C.________) und die F.________ AG (resp. A.________) den Abschluss einer Stundungsvereinbarung.