382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht erfolgte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die F.________ AG, handelnd durch ihren einzigen Verwaltungsrat A.________, vermietete Geschäftsräume an die G.________ SA, handelnd durch ihren einzigen Verwaltungsrat C.________. Im Zusammenhang mit der Kündigung der Geschäftsräume und der von der F.________ AG angestrengten Exmission erging am 21.Oktober 2013 ein Urteil des Handelsgerichts des Kantons Bern. Darin wurde die G.______