Mit Blick auf den geschilderten Sachverhalt im Berichtsrapport der Polizei zu Handen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde vom 1. Januar 2017, dem geschilderten Tatvorgehen im Anzeigerapport vom 6. April 2017 sowie den Aussagen des Beschuldigten («Ich habe mich durch sein Verhalten bedroht gefühlt. Er hat mich weder verbal noch irgendwie an-