5. Aus dem Anzeigerapport vom 6. April 2017 geht hervor, dass der Beschuldigte gemeldet habe, der Beschwerdeführer stehe am Fenster. Der ausgerückten Polizistin habe der Beschuldigte gesagt, dass er sich bedroht fühle. Weiter habe er sich gegenüber der Polizei geäussert, dass der Beschwerdeführer aufbrausender, wütender und zerstreuter als gewöhnlich sei. Zudem lasse er die Post wie auch andere Sachen herumliegen.