4. Auslöser für dieses Verfahren war eine Meldung des Beschuldigten vom 31. Dezember 2016 an die Polizei. Diese Meldung führte gleichentags zu einer polizeilichen Intervention und am 15. Februar 2017 zum Erlass einer Betretungsermächtigung durch das Regierungsstatthalteramt. Der Beschwerdeführer bezieht sich in seiner Anzeige auf folgenden Inhalt der Betretungsermächtigung: «Am 31. Dezember 2016 habe sie [die Kantonspolizei] eine Meldung erhalten, eine Person wolle sich etwas antun. Als die Kantonspolizei vor Ort eintraf, teilte ihr der Melder mit, B._____