Sollte die von der Generalstaatsanwaltschaft erwähnten 7x EUR 50.00, 4x EUR 20.00 und 1x EUR 10.00 mit der Handnotiz und dem Journaleintrag übereinstimmen, so ergebe dies EUR 440.00 und nicht EUR 435.00. Er habe insgesamt nicht mehr als EUR 15.00 (~EUR 5.00 für den Zug von K.________ nach J.________ sowie EUR 10.00 für die Veloreservation im Zug von I.________ nach M.________) ausgegeben und müsse somit zum Zeitpunkt der polizeilichen Einvernahme noch EUR 535.00 im Portemonnaie gehabt haben.