__ in I.________ entweder bar in CHF oder mit der Postfinance-Karte bezahlt. Gemäss den Rechnungen Nr. 26790 und 26779 habe er CHF 29.00 pro Nacht bezahlt; dies nicht in EUR. Er habe bei der polizeilichen Befragung ausgesagt, dass er einen 10-EUR-Schein für die Veloreservation im Zug von I.________ nach M.________ verwendet habe. Eine zweite Veloreservation sei nicht nötig gewesen. Sollte die von der Generalstaatsanwaltschaft erwähnten 7x EUR 50.00, 4x EUR 20.00 und 1x EUR 10.00 mit der Handnotiz und dem Journaleintrag übereinstimmen, so ergebe dies EUR 440.00 und nicht EUR 435.00.