Ferner habe er bei der polizeilichen Befragung ausgesagt, er habe EUR 15.00 für eine Veloreservation gebraucht. Ob damit die gleiche Reservation gemeint sei, wie er in der Beschwerde angebe und welche EUR 10.00 gekosten haben solle, sei nicht so klar, zeige aber, dass er wohl auch hier mehr Bargeld ausgegeben habe als ihm noch bewusst sei. Zähle man diese Zahlen zusammen, komme man auf EUR 98.00 bzw. EUR 103.00 bzw. EUR 113.00, die der Beschwerdeführer ausge-