Des Weiteren habe er das Hotel in I.________ zumindest teilweise in bar (wohl in Euro) bezahlt, was die von ihm eingereichten Rechnungen Nr. 26790 und 26779 belegten. Er sei insgesamt 4 Nächte dort gewesen und hätte gemäss den Postfinance-Auszügen wohl zwei Nächte mit der Postkarte und gemäss den beigelegten Rechnungen die anderen beiden Nächte bar bezahlt. Gemäss den Rechnungen habe er EUR 29.00 pro Nacht bezahlt, ausmachend also EUR 58.00, die er in dieser Zeitspanne noch ausgegeben haben müsse. Ferner habe er bei der polizeilichen Befragung ausgesagt, er habe EUR 15.00 für eine Veloreservation gebraucht.