Danach sei er mit dem Fahrrad nach J.________ gefahren und dort mit dem Zug Richtung K.________, weil er weiter nach H.________ gewollt habe. Er sei dann umgekehrt und mit dem Zug von K.________ zurück nach J.________ gefahren, was er mit den EUR 550.00 bezahlt habe. Am 5. Mai 2017 sei er nochmals mit dem Fahrrad von I.________ nach H.________ gefahren und dann mit dem Zug zurück. Schliesslich habe er am 6. Mai 2017 die Veloreservation mit diesem Geld bezahlt. Soweit er sich erinnere, habe der Beschuldigte 1 bei der Zählung der Euro-Scheine gefragt, ob EUR 485.00 korrekt seien.