2 4. Zur Begründung seines Rechtsmittels führt der Beschwerdeführer aus, von den EUR 550.00, welche er in I.________ am 4. Mai 2017 abgehoben habe, habe er höchstens EUR 15.00 ausgegeben. Die in der Anzeige erwähnten EUR 500.00, welche er am 2. Mai 2017 in H.________ abgehoben habe, habe er am 4. Mai 2017 bei der Post in I.________ wieder auf sein Konto einbezahlt, weil er gedacht habe, er brauche sie nicht. Er habe sich dann aber um entschieden und gleichentags wiederum EUR 550.00 abgehoben. Danach sei er mit dem Fahrrad nach J.____