und machte geltend, dass er, nachdem er am 12. Mai 2017 auf der F.________ in E.________ kontrolliert worden sei, am 13. oder 14. Mai 2017 festgestellt habe, dass in seinem Portemonnaie EUR 50.00 fehlen würden. Anlässlich der Einvernahme gab er zu Protokoll, dass er in H.________/IT EUR 500.00 abgehoben und davon bisher einzig EUR 15.00 ausgegeben habe. Damit hätten sich anlässlich der polizeilichen Kontrolle am 12. Mai 2017 auf der F.________ in E.________ EUR 485.00 in seinem Portemonnaie befunden. Er habe das Gefühl, dass der Beschuldigte 1 am 12. Mai 2017 – während der Durchsuchung seines Portemonnaies – EUR 50.00 gestohlen habe.