Gemäss den Ausführungen in der staatsanwaltschaftlichen Stellungnahme wird dieses Ergänzungsgutachten spätestens am 13. Juli 2017 bei ihr eintreffen. Es rechtfertigt sich, die Haft so lange aufrecht zu erhalten, bis die Staatsanwaltschaft angemessen auf das Gutachten reagieren und die weiteren Schritte einleiten kann.