4 6. Aus den Akten ist ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft am 13. Juni 2017 dem IRM den Auftrag erteilt hat, Ergänzungsfragen zu beantworten. Zur Begründung hielt die zuständige Staatsanwältin fest: «Sowohl der Verteidiger des Beschuldigten als auch die beiden Anwälte der Opfer haben sich ausführlich zum Gutachten geäussert. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass den Parteien die Schlussfolgerungen und der Weg zu diesen Schlussfolgerungen nicht klar sind.»