Auf wie viele andere Personen dieses Merkmal ebenfalls zutreffe, sei gerade nicht bekannt. Folglich sei ein dringender Tatverdacht in Bezug auf die Hauptdelikte nicht erstellt. Bezüglich der übrigen Delikte werde ein dringender Tatverdacht nicht bestritten, jedoch rücke die Dauer der Untersuchungshaft mehr als nur in grosse zeitliche Nähe der zu erwartenden Strafe, nach sechs Monaten würde dann längstens Überhaft vorliegen. Aus diesem Grund sei die Untersuchungshaft höchstens auf den 15. Juli 2017 zu verlängern.