1. Es wird festgestellt, dass der Beschluss BK 16 263 vom 8. Juli 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als mit Ziffer 1 des Dispositivs die Beschwerde (gegen die Anordnung von Sicherheitshaft) abgewiesen wurde. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren BK 16 263 wird abgewiesen. 3. Es wird festgestellt, dass die Verfahrenskosten für das Verfahren BK 16 263 über CHF 1‘200.00 vom Beschwerdeführer zu tragen sind. 4. Die Kosten des Verfahrens BK 16 335, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern.