4. 4.1 Da das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht gutgeheissen wird, erübrigt sich eine Neubeurteilung der Kostenauflage (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_834/2016 vom 16. August 2016 E. 5.2). Es bleibt dabei, dass dem Beschwerdeführer im Verfahren BK 16 263 die Verfahrenskosten von CHF 1‘200.00 aufzuerlegen sind und er nicht von der Bezahlung dieser Kosten befreit wird. 4.2 Die Kosten des Beschlusses BK 16 335, bestimmt auf CHF 1‘000.00, gehen aufgrund der nötig gewordenen Neubeurteilung zu Lasten des Kantons.