2 dass die Kosten des Verfahrens BK 16 335 von CHF 1‘000.00 der Kanton Bern trage. Auch gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde mit Urteil 6B_1144/2016 vom 15. Juni 2017 gut, hob den Beschluss vom 5. September 2016 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Beschwerdekammer zurück.