Zudem sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen, unter Verbeiständung durch Rechtsanwalt B.________. Mit Beschluss BK 16 263 vom 8. Juli 2016 wies die Beschwerdekammer die Beschwerde ab und auferlegte dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1‘200.00. Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde mit Urteil 6B_834/2016 vom 16. August 2016 in der Hauptsache ab, soweit es darauf eintrat.