Abgesehen davon handelt es sich auch nicht um einen dringenden Fall, bei welchem dem Beschleunigungsgebot durch Heilung Nachachtung verschafft werden müsste. Die Angelegenheit wird daher zur näheren Abklärung und rechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Vor diesem Hintergrund ist die Beschwerde in diesem Punkt gutzuheissen. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, den bisher nicht geprüften Teil der Anzeige des Beschwerdeführers zu behandeln.