2. In seiner Anzeige vom 5. Juni 2017 monierte der Beschwerdeführer zum einen rechtswidriges und unverhältnismässiges Vorgehen von Polizeibeamten gegenüber seinem Freund C.________ im Rahmen einer Razzia an der E.________-Strasse in F.________. Zum anderen machte er geltend, dass er selber an besagter Adresse zweimal durch die Polizei in widerrechtlicher Weise weggewiesen worden sei, obschon er die Polizeibeamten darauf hingewiesen habe, dass die Vermieterin seinem Kollegen nicht verbieten könne, Besuch zu empfangen.