4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 5. Die vorinstanzlich ausgeschiedenen Verfahrenskosten von CHF 400.00 (angefochtener Entscheid, Dispositiv-Ziff. 2) trägt ebenfalls der Kanton Bern. 6. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Beschwerdeführers für das Beschwerdeverfahren und für das vorinstanzliche Verfahren ARR 17 232 wird am Ende des Verfahrens festgesetzt.