2. Der Beschwerdeführer wird unverzüglich aus der Haft entlassen. Anstelle der noch bis zum 17. Juli 2017 verlängerten Untersuchungshaft werden folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: a. Dem Beschwerdeführer wird verboten, mit D.________ auf irgendeine Weise (persönlich, telefonisch, brieflich oder elektronisch) Kontakt aufzunehmen. b. Dem Beschwerdeführer wird verboten, mit E.________ auf irgendeine Weise (persönlich, telefonisch, brieflich oder elektronisch) Kontakt aufzunehmen. c. Dem Beschwerdeführer wird verboten, sich den beiden vorgenannten Personen weniger als 50 Meter zu nähern.