Vorliegend werden sie anstelle der noch bis am 17. Juli 2017 verlängerten Untersuchungshaft angeordnet, das heisst sie laufen ebenfalls am in Kürze bevorstehenden 17. Juli 2017 aus. Will die Staatsanwaltschaft diese Ersatzmassnahmen über dieses Datum hinaus aufrecht erhalten haben, so wird sie bei der Vorinstanz umgehend ein schriftliches und begründetes Gesuch einreichen müssen. Bei einer allfälligen Verlängerung der Ersatzmassnahmen wird im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung der für den Abschluss der vorliegenden Untersuchung noch benötigten Zeit ein besonderes Augenmerk zu widmen sein.