(Z. 48–51, Klammerbemerkung hinzugefügt). Was sich wiederum insoweit mit der Auswertung des iPads decken würde, als sich die Face- book-Aktivität auf den Montag, 17. Oktober 2016, und Dienstag, 18. Oktober 2016, konzentriert. Der dringende Tatverdacht bezüglich einer Freiheitsberaubung fällt im Gesamtkontext betrachtet nicht vollständig weg. Aufgrund der bereits lange dauernden Untersuchungshaft (knapp 9 Monate) und des Umstandes, dass dem entlastenden Element mit dem iPad – obwohl vom Beschwerdeführer bereits in der ersten Einvernahme erwähnt – nicht mit der erforderlichen Beschleunigung und Hartnäckigkeit nachgegangen wurde (Facebook-Code von Opfer immer noch ausstehend;