In einer solchen Drohsituation kann die Befreiung, respektive Lockerung des Freiheitsentzugs (Nachlassen der Drohungen) nicht immer zeitlich exakt festgemacht werden. So sagte sie aus: «Als er sich soweit beruhigt hatte [in Verbindung mit den beiden Sätzen davor wohl Sonntagabend/Verlauf des Montags gemeint], hat er die Schlüssel und die Natels wieder so platziert, dass ich eigentlich hätte gehen können. Ich hatte aber grosse Angst vor ihm und befürchtete, sollte er bemerken, dass ich flüchten möchte, dass das Ganze wieder von vorne beginnt.» (Z. 48–51, Klammerbemerkung hinzugefügt).