Der Tatverdacht hat sich im Verlauf nicht weiter erhärtet, sondern eher abgeschwächt. Da aber eine Körperverletzung und Drohung im Spiel waren, ist denkbar, dass D.________ aufgrund der psychischen Drucksituation nicht in der Lage war, mit allen Mitteln (auch iPad) sich Hilfe zu organisieren. In einer solchen Drohsituation kann die Befreiung, respektive Lockerung des Freiheitsentzugs (Nachlassen der Drohungen) nicht immer zeitlich exakt festgemacht werden.