Er will sie nur per Zufall mit dem Ellbogen getroffen haben. Die anderen festgestellten Blutergüsse an ihrem Körper schiebt er auf angebliche Nebenbuhler, mit welchen D.________ harten Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. D.________ konnte die Messer, die zur Drohung eingesetzt wurden, genau beschreiben (EV vom 18. Oktober 2016, Z. 143–152) und auf Vorhalt von Fotografien der in der Wohnung sichergestellten Messer bezeichnen (EV vom 3. Januar 2017, Z. 234).