Sein Augenausdruck war... wie soll ich das sagen... wie wenn jemand kurz vor dem Durchdrehen wäre... einfach so...» (Z. 191–192). Der Beschwerdeführer habe dabei gewirkt, als sei er nicht ganz bei Sinnen (Z. 196). Am Sonntag habe er sie genötigt, Kokain zu konsumieren. Er sei aggressiv gewesen und sein Gesichtsausdruck habe ihr Angst bereitet. Sie habe befürchtet, dass er wieder zuschlagen würde, wenn sie seiner Aufforderung nicht nachkommen würde (Z. 250–266).