Bericht des Amtsarztes vom 18. Oktober 2016). Sie erlitt ein Brillenhämatom mit subkonjunktivaler Blutung am rechten Auge sowie zahlreiche weitere Blutergüsse an der rechten Brust, an beiden Schultern sowie am Gesäss. Das Brillenhämatom am Auge wird vom Beschwerdeführer eingestanden. Dies habe er ihr mit dem Ellenbogen zugefügt, allerdings habe er dies nicht gewollt, das sei ein «Zufall» gewesen (EV Hafteröffnung Beschwerdeführer vom 19. Oktober 2016, Z. 158–159). Die weiteren Hämatome würden nicht von ihm stammen. Diese würden von ihren sexuellen Vorlieben herrühren, weil sie es möge, beim Sex geschlagen zu werden.