6 gelesen und/oder beantwortet wurden. Ein Umstand, den sie im Zusammenhang mit der umstrittenen Benutzung des iPads erwähnt hätte. Bei Beginn der Strafuntersuchung sind die Anforderungen an den dringenden Tatverdacht noch geringer als im Laufe des Strafverfahrens, in dem ein immer strengerer Massstab an die Erheblichkeit und Konkretheit des Tatverdachts zu stellen ist (Urteil des Bundesgerichts 1B_383/2013 vom 18. November 2013 E. 4).